SCHOOL Infothek
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Nachhilfe
Jeder fünfte Schüler in Deutschland erhält im Laufe seiner
Schulzeit Lernförderung außerhalb der Schule. Vielfach können
die Eltern ihren Kindern nicht helfen, weil ihnen Zeit oder Hintergrundwissen
fehlen. Oftmals sind durch Umzug, schwierige Lebensphase o.ä. Lücken
entstanden, die aufgearbeitet werden müssen. Die Ursachen für
Nachhilfe sind also so vielfältig, dass sich kein Schüler
schämen muss, Nachhilfeunterricht zu nehmen. Dieser Unterricht
wird sowohl von Einzelpersonen, z.B. ältere Schüler, Lehrer,
angeboten als auch von Nachhilfeinstituten wie dem Studienkreis.
Im Studienkreis z.B. wird der Unterricht in kleinen Gruppen erteilt,
damit die Lehrkräfte sich individuell auf die Schulprobleme des
Einzelnen einstellen können. Außerdem motivieren sich die
Schülerinnen und Schüler gegenseitig und erkennen, dass sie
nicht die einzigen sind, die Schulprobleme haben. Da Nachhilfe dann
am wirkungsvollsten ist, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten, gehört
beim Studienkreis z.B. die Kooperation mit den jeweiligen Fachlehrern
und der regelmäßige Austausch mit den Eltern unabdingbar
zum Nachhilfe-Konzept.
Nachmittagsunterricht
In Deutschland gibt es in der Regel - außer in Schulen mit Ganztagsbetrieb
- nur Vormittagsunterricht. Allerdings führen Raumnöte inzwischen
dazu, dass auch an den Nachmittagen unterrichtet wird. Sollte Nachmittagsunterricht
nötig sein, weil sonst Raum und Lehrer nicht zur Verfügung
stehen, versuchen die Stundenplaner, ihn altersgerecht und angemessen
zu verteilen, z.B. genügend Zeit für eine Mittagspause einzuplanen
und die Kleinsten möglichst nicht noch am Nachmittag in die Schule
zu holen.
Nachprüfung
Einige Bundesländer bieten unter bestimmten Voraussetzungen die
Möglichkeit, durch eine Nachprüfung die Versetzung in die
nächste Klassenstufe doch noch zu sichern. Dazu werden schriftliche
und/oder mündliche Prüfungen in den Fächern abgenommen,
deren Noten zur Nichtversetzung geführt haben. Die Prüfung
findet meistens in den letzten Wochen der Sommerferien statt, abgefragt
werden die Inhalte, die im letzten Schuljahr unterrichtet wurden. Da
die Bestimmungen für eine Nachprüfung in den jeweiligen Bundesländern
unterschiedlich sind, ist es sinnvoll, in der Schule nähere Auskünfte
einzuholen.
Nachsitzen
Nachsitzen ist noch immer ein gängiges Mittel, das Lehrerinnen
und Lehrer anwenden, um Schüler zu bestrafen. Besonders Kinder,
bei denen alle anderen Maßnahmen nichts genutzt haben, müssen
schon mal unter Aufsicht des Lehrers eine Stunde länger in der
Schule bleiben.
Neigungskurse > Kurssystem
Nichtschülerprüfung
Durch eine besondere Prüfung können Nichtschüler unter
bestimmten Voraussetzungen Bildungsabschlüsse erwerben. Für
die Zulassung und die Prüfung selbst sind die > Kultusministerien
zuständig.
Noten
Mit Hilfe von Noten beurteilen Lehrerinnen und Lehrer die Leistungen
ihrer Schüler. Dabei steht ihnen das Spektrum von 1 (sehr gut)
über 2 (gut), 3 (befriedigend), 4 (ausreichend), 5 (mangelhaft)
bis 6 (ungenügend) zur Verfügung. Zusätzlich können
Lehrer eine Note durch ein + oder - auf- oder abwerten. Noten gibt es
für schriftliche Arbeiten, mündliche Prüfungen, mündliche
Mitarbeit und z.T. Hausaufgaben. Aus diesen Einzelnoten wird am Ende
des Schulhalbjahres eine Gesamtnote für das Fach ermittelt. Um
die Motivation von Kindern direkt nach dem Schulstart in der ersten
Klasse nicht zu zerstören, gibt es inzwischen in allen Bundesländern
in den ersten beiden Schuljahren keine Noten, sondern > Berichtszeugnisse.
Ob es nun Beurteilungen oder Noten, Zeugnisse oder Klassenarbeiten gibt,
entscheidend für die Schüler ist, wie ihre Eltern auf Noten
reagieren: Strafen und Zorn helfen nur wenig. Wichtig ist, gute Noten
zu bestärken und schlechte Noten als Anlass zum Nachdenken zu nehmen,
wie das Lernen verbessert werden kann und wo Hilfe notwendig ist.
Numerus Clausus
Da es für manche Studiengänge mehr Interessenten als Studienplätze
gibt, wurde vor Jahren eine notenabhängige Auswahl eingeführt.
Mit Numerus Clausus wird die Durchschnittsnote bezeichnet, die mindestens
erreicht werden muss, um einen Studienplatz zu bekommen. Richtwerte
sind dabei die Zuteilungen von Studienplätzen im letzten Semester.
Wenn im letzten Semester z.B. in einem Studiengang alle Studienplatzbewerber
mit der Abiturdurchschnittsnote von 1,0 bis 2,0 einen Studienplatz erhalten
haben, dann gilt die Note 2,0 als Numerus Clausus für das entsprechende
Fach. Für die Vergabe der Studienplätze nach diesem Verfahren
ist die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (>
ZVS) zuständig.
